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Letztwillige Verfügung

Letztwillige Verfügung Das Gesetz bezeichnet das Testament in § 1937 BGB als letztwillige Verfügung, weil es ohne Widerruf das letzte Wort des Erblassers über seinen Nachlass darstellt.

Leichenschmaus

Leichenschmaus Leichenschmaus ist der umgangssprachliche Ausdruck für Begräbniskaffee, Trauerkaffee oder Beerdigungskaffee. Die Kosten für eine angemessene Leichenfeier gehören zu den Beerdigungskosten, die der oder die

Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft Gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind erbrechtlich nach § 10 LPartG wie Ehegatten zu behandeln. Sie sind gesetzliche Erben und damit pflichtteilsberechtigt, sie können ein gemeinschaftliches

Lebensgefährte im Erbrecht

Lebensgefährte im Erbrecht Lebensgefährten, nicht zu verwechseln mit dem Lebenspartner, besitzen kein gesetzliches Erbrecht (siehe auch eheähnliche Lebensgemeinschaft). Sie sind damit auch nicht pflichtteilsberechtigt. Erbschaftsteuerrechtlich befinden sie sich