Einigung der Koalition über die Erbschaftsteuer Teilerfolg

Die Einigung der Regierungskoalition ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch man kann nur von einem Teilerfolg sprechen. Das Deutsche Forum für Erbrecht war die erste Stimme, die seinerzeit den Regierungsentwurf als unakzeptabel kritisiert und dies anhand von konkreten Rechenbeispielen belegt hat. Nach anfänglich verbreiteter Lethargie, auch bei der Union und den Wirtschaftsverbänden, begriffen dann doch viele, daß der Entwurf spürbarer Korrekturen bedarf. 

Von einer Großen Koalition war zuletzt wohl nicht mehr zu erwarten. Dennoch muß sie sich Kritik gefallen lassen: 

Die Einigung der Regierungskoalition ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch man kann nur von einem Teilerfolg sprechen. Das Deutsche Forum für Erbrecht war die erste Stimme, die seinerzeit den Regierungsentwurf als unakzeptabel kritisiert und dies anhand von konkreten Rechenbeispielen belegt hat. Nach anfänglich verbreiteter Lethargie, auch bei der Union und den Wirtschaftsverbänden, begriffen dann doch viele, daß der Entwurf spürbarer Korrekturen bedarf. 

Von einer Großen Koalition war zuletzt wohl nicht mehr zu erwarten. Dennoch muß sie sich Kritik gefallen lassen:

  1. Wenn Kinder für das selbstgenutzte Wohneigentum ab einer bestimmten Größe Steuern zahlen sollen, so widerspricht das dem Bild der Familie als einem generationenumfassenden Verbund. Man sollte zwischen Ehegatten und Kindern nicht unterscheiden.
  2. Beim Übergang von Betriebsvermögen ist die Lohnsummenklausel nicht akzeptabel. Man denke nur an gewinnabhängige Tantiemen, die erst Jahre später feststehen, oder Gehälter von Firmentöchtern in Staaten mit einem ganz anderen Lohngefüge. Und wer will das alles berechnen? Die Finanzverwaltung wird ebenso überfordert sein wie die Unternehmen selber, natürlich auch die Finanzgerichtsbarkeit, auf die eine ungeahnte Prozeßwelle zukommen wird.
  3. Offenbar soll es bei der bisher geplanten Erbschaftsteuer für Geschwister, Neffen und Nichten bleiben. Hier müßte bei der Feinarbeit am Gesetz unbedingt noch eine Entlastung vorgenommen werden. Es kann nicht sein, daß eine Nichte, die von ihrem Onkel eine Immobilie im Wert von 600.000 EUR erbt, hierfür 174.000 EUR Erbschaftsteuer zahlen muß. So aber die bisherigen Pläne. Entweder sind die Freibeträge anzuheben oder die Steuersätze zu senken.