Was ist ein Abkömmling?

Abkömmlinge des Erblassers sind die mit ihm in gerader absteigender Linie Verwandte, also seine Kinder – eheliche, nichteheliche und adoptierte gleichermaßen –, seine Enkel, seine Urenkel etc. Erbrechtlich nehmen Abkömmlinge eine starke Stellung ein:

1 Ihnen steht ein Freibetrag von 400.000,00 EUR zu, wenn der sie vermittelnde Elternteil bereits vorverstorben ist