Steuersätze
Steuersätze Die Erbschaftsteuer wird nach § 19 ErbStG nach folgenden Prozentsätzen erhoben (Stand 11/2016) Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich EUR Prozentsatz in der Steuerklasse I
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Steuerklassen Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht in § 15 ErbStG drei Steuerklassen vor. Steuerklasse I: der Ehegatte und der Lebenspartner die Kinder und Stiefkinder die
Sterbeurkunde Die Sterbeurkunde wird von den Standesämtern ausgestellt und bescheinigt den Tod eines Menschen, den Ort und die Zeit des Todes sowie den letzten Wohnsitz
Singularsukzession Von der Singularsukzession, auch Einzelrechtsnachfolge, spricht man, wenn jemand nur in einzelne Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers eintritt. Beispiel: A kauft von B einen
Schenkungsversprechen von Todes wegen Unter einem Schenkungsversprechen von Todes wegen versteht das Gesetz in § 2301 BGB eine Schenkung des Erblassers an den Beschenkten, die
Schenkungsteuer Schenkungsteuer fällt nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG an, wenn unter Lebenden eine unentgeltliche Zuwendung vorgenommen wird. Unter eine unentgeltliche Zuwendung fallen
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München