Pflichtteilsverzicht
Pflichtteilsverzicht Schon zu Lebzeiten des Erblassers kann ein Pflichtteilsberechtigter nach § 2346 Abs. 2 BGB auf seinen Pflichtteil verzichten. Erforderlich hierfür ist ein Vertrag mit
Pflichtteilsverzicht Schon zu Lebzeiten des Erblassers kann ein Pflichtteilsberechtigter nach § 2346 Abs. 2 BGB auf seinen Pflichtteil verzichten. Erforderlich hierfür ist ein Vertrag mit
Pflichtteilsstrafklausel Mit einer Pflichtteilsstrafklausel soll in einem gemeinschaftlichen Testament der Schlusserbe davon abgehalten werden, nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil geltend zu machen. Je nach
Pflichtteilsergänzungsanspruch Um zu verhindern, dass der Erblasser vor seinem Tod sein Vermögen durch Schenkungen verringert und dadurch den Pflichtteil des Pflichtteilsberechtigten umgeht oder erheblich schmälert, steht diesem
Pflichtteilsentziehung Die Pflichtteilsentziehung ist nur in wenigen gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen möglich. Abschließend kann der Erblasser nach § 2333 BGB dem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil nur aus folgenden
Pflichtteilsanspruch Bei dem Pflichtteilsanspruch nach § 2317 BGB handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten (siehe Pflichtteil) gegen den oder die Erben. Der Pflichtteilsberechtigte
Pflichtteilsanrechnung Der Pflichtteilsberechtigte muss sich die Geschenke, die er vom Erblasser zu dessen Lebzeiten erhielt, nicht auf den Pflichtteil anrechnen lassen. Etwas anderes gilt nach § 2315 BGB ausnahmsweise
Pflichtteil Das Gesetz ermöglicht jedem Erblasser, seine Erben frei zu bestimmen. Selbst seinen Ehegatten und seine Kinder kann er ohne Grund enterben. Die Grenze der Testierfreiheit ist aber
Patientenverfügung Durch eine Patientenverfügung kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger vorsorglich für den Fall, dass der er nicht mehr einwilligungsfähig ist, regeln, welche Behandlungsmaßnahmen ein Arzt durchführen
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München