Transmortale Vollmacht
Transmortale Vollmacht Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die über den Tod des Erblassers hinaus gilt. Der Bevollmächtigte ist nach dem Tod des Erblassers
Transmortale Vollmacht Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die über den Tod des Erblassers hinaus gilt. Der Bevollmächtigte ist nach dem Tod des Erblassers
Totenschein Beim Totenschein handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach Untersuchung des Leichnams den Tod, die Personalien des Verstorbenen, Ort
Testierwille Der Erblasser muss bei Errichtung seines Testaments mit Testierwillen handeln, d.h. er muss den ernstlichen Willen haben, über sein Vermögen für die Zeit nach
Testierfreiheit Unter Testierfreiheit versteht man das Recht einer Person, jederzeit eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Die Testierfreiheit kann vertraglich
Testierfähigkeit Unter Testierfähigkeit versteht man die Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten, zu ändern und aufzuheben. Diese Fähigkeit muss zum Zeitpunkt der Errichtung, Änderung oder
Testamentsvollstreckung Die Hauptziele des Erblassers, gerechte Verteilung des Nachlasses, Schutz des Vermögens, Familienfrieden und Steuerersparnis lassen sich oft besser dadurch verwirklichen, dass einem Testamentsvollstrecker die
Testamentshinterlegung Warum hinterlegen? Die Hinterlegung eines Testaments ist die sicherste Form der Verwahrung. Das Nachlassgericht benachrichtigt das Geburtsstandesamt des Hinterlegers davon, dass ein Testament in
Testamentseröffnung Das Nachlassgericht hat sämtliche, in seiner Verwahrung befindlichen und bei ihm abgelieferten Testamente zu eröffnen. Das Gericht kann, muss aber nicht, einen Termin hierfür
Testamentsanfechtung Ein Testament kann engfochten werden, wenn sich der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung in einem Irrtum befand und dieser für den Inhalt des Testament
Testament Ein Testament ist eine einseitige Verfügung des Erblassers von Todes wegen, in der er seinen letzten Willen zum Ausdruck bringt. Das Testament kann dabei
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München