Immobilien steuerfrei vermachen statt vererben – Ein Missverständnis!
In der Presse wurde über ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs berichtet (Az.: II R 37/19), nach dem Immobilien steuerfrei vermacht werden können. Leider weckt die Berichterstattung hierüber falsche Hoffnung, da diese Rechtsprechung nur auf einen Sonderfall anwendbar ist.