Archiv: Glossar

Testierwille

Testierwille Der Erblasser muss bei Errichtung seines Testaments mit Testierwillen handeln, d.h. er muss den ernstlichen Willen haben, über sein Vermögen für die Zeit nach

Testierfreiheit

Testierfreiheit Unter Testierfreiheit versteht man das Recht einer Person, jederzeit eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Die Testierfreiheit kann vertraglich

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit Unter Testierfähigkeit versteht man die Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten, zu ändern und aufzuheben. Diese Fähigkeit muss zum Zeitpunkt der Errichtung, Änderung oder

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung Die Hauptziele des Erblassers, gerechte Verteilung des Nachlasses, Schutz des Vermögens, Familienfrieden und Steuerersparnis lassen sich oft besser dadurch verwirklichen, dass einem Testamentsvollstrecker die

Testamentshinterlegung

Testamentshinterlegung Warum hinterlegen? Die Hinterlegung eines Testaments ist die sicherste Form der Verwahrung. Das Nachlassgericht benachrichtigt das Geburtsstandesamt des Hinterlegers davon, dass ein Testament in

Testamentseröffnung

Testamentseröffnung Das Nachlassgericht hat sämtliche, in seiner Verwahrung befindlichen und bei ihm abgelieferten Testamente zu eröffnen. Das Gericht kann, muss aber nicht, einen Termin hierfür

Testamentsanfechtung

Testamentsanfechtung Ein Testament kann engfochten werden, wenn sich der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung in einem Irrtum befand und dieser für den Inhalt des Testament

Testament

Testament Ein Testament ist eine einseitige Verfügung des Erblassers von Todes wegen, in der er seinen letzten Willen zum Ausdruck bringt. Das Testament kann dabei

Teilungsverbot

Teilungsverbot Durch ein Teilungsverbot (§ 2044 BGB) kann der Erblasser bestimmen, dass der Nachlass oder einzelnen Gegenstände zwischen den Miterben nicht aufgeteilt werden dürfen. Dieser