Bruchteilsnießbrauch
Bruchteilsnießbrauch Beim Bruchteilsnießbrauch wird nur der einem Miteigentümer zustehende Miteigentumsanteil mit einem Nießbrauch belastet. Er ist vom Quotennießbrauch zu unterscheiden.
Bruchteilsnießbrauch Beim Bruchteilsnießbrauch wird nur der einem Miteigentümer zustehende Miteigentumsanteil mit einem Nießbrauch belastet. Er ist vom Quotennießbrauch zu unterscheiden.
Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament In einem gemeinschaftlichen Testament können Ehegatten und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach § 2270 BGB sog. wechselbezügliche Verfügungen treffen. Diese entfalten Bindungswirkung für die Verfügenden.
Bestattungsrecht Der Erblasser kann frei darüber bestimmen, welche Person über die Art der Bestattung und den Ort der letzten Ruhestätte entscheiden soll. Ist kein Wille des Verstorbenen
Berliner Testament Bei einem Berliner Testament handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament nach den §§ 2265 ff. BGB zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. In diesem setzen
Behindertentestament Bei einem Behindertentestament handelt es sich um eine Verfügung von Todes wegen, die Eltern eines behinderten Abkömmlings errichten, um zum einen den Zugriff des Sozialhilfeträgers
Beerdigungskosten Nach § 1968 BGB hat der Erbe die Kosten der Beerdigung des Verstorbenen zu tragen. Hierbei handelt es sich um Nachlassverbindlichkeiten. Für etwaige Pflichtteilsansprüche sind
Beeinträchtigende Schenkungen Trotz Erbvertrag oder gemeinschaftlichem Testament kann der Erblasser zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügen, vgl. § 2286 BGB. Er kann den künftigen Nachlass verbrauchen, verkaufen oder auch
Bedingung und Befristung Bedingung und Befristung stellen probate Mittel in der Nachlassplanung dar. So kann der Erblasser dadurch beispielsweise Einfluss auf das Verhalten des Bedachten
Kanzlei Groll, Gross & Steiner
Prannerstraße 6
80333 München